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Die aufgeführten Tragfähigkeiten gelten nur beim Einsatz von zwei Stück 2-strängigen Anschlagketten, wobei eine von beiden Anschlagketten mit einer Ausgleichswippe montiert ist und beide Anschlagketten gleichzeitig in einem Kranhaken eingehängt sind. Diese gelten auch bei einer 4-strängigen Anschlagkette, wobei zwei Kettenstränge mit einer Wippe montiert sein müssen. Die Tragfähigkeit gelten nur bei symmetrischer Lastverteilung. Die Wippe EAWI 1 ist auch mit Sonderglieder für Kranhaken Nr. 8 – 40 nach DIN 15041 lieferbar.